FAQs - Häufige Fragen
Nachfolgend erklären wir Ihnen einige der am häufigsten an uns gestellten Fragen. Sollten Sie weitere Fragen haben, die wir hier nicht oder nicht ausreichend beantwortet haben, dann teilen Sie uns diese gerne mit. Wir werden sie Ihnen umgehend beantworten.
Warum ist der Mietzins an den Mietobjekten nicht genannt?
Weil wir nicht alle über einen Kamm scheren!
Jeder Interessent hat andere Wünsche, Vorstellungen und Voraussetzungen und nicht zuletzt auch ein anderes einzigartiges Gewerbe. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir da für jeden zufällig die passende Mietzinshöhe nennen, halten wir für gering.
Wir versuchen deshalb in den Verhandlungen für jeden Interessenten den optimalen Mietzins zu finden.
Was ist mit dem Begriff "Bestandschutz" gemeint?
Durch den Bestandsschutz soll verhindert werden, dass neue oder geänderte Gesetze/Verträge in die Rechte Dritter eingreifen und diese Rechte einschränken oder gar beseitigen. (Quelle: Wikipedia)
Für unsere Mietobjekte wäre dies durch die Neufassung des Einzelhandelskonzeptes und des Bebauungsplans in den Jahren 2009-2011 passiert. Damals hatte die Stadt Backnang neu festgelegt, welche Gewerbe entlang der Sulzbacherstraße zukünftig (nicht mehr) angesiedelt werden dürfen.
So dürften wir in bestimmten Mietobjekten eigentlich zum Beispiel kein Fotofachgeschäft ansiedeln. Da auf einigen unserer Mietflächen jedoch der Bestandschutz gilt, dürfen wir dies aus Bestandsschutzgründen weiterhin.
Dies haben wir an den jeweiligen Mietobjekten durch den Punkt "Branchen" für Sie kenntlich gemacht. Dort steht dann zum Beispiel "Zentrenrelevantes Sortiment" oder "Nicht-Zentrenrelevantes Sortiment", so dass Sie sofort erkennen können, ob im gewünschten Mietobjekt Ihr Gewerbe angesiedelt werden kann.
Verfügen die Mietobjekte auch über einen Gasanschluss?
Nein, derzeit nicht.
Wir haben aber bereits mit den Stadtwerken Backnang alle Möglichkeiten durchgesprochen und ein Gasanschluss ist jederzeit realisierbar.
Wie funktioniert das mit dem Windhundprinzip bei den Parkplätzen?
Bei den Parkplätzen des Areals handelt es sich um Gemeinschaftsparkplätze, die von allen Kunden unserer Mieter gleichermaßen genutzt werden können. Das Windhundprinzip besagt letztlich: "Wer zuerst kommt, malt zuerst".
Wieso sind keine Wettbüros, Vergnügungsstätten und Tippspiel-Filialen möglich?
Das hat verschiedene Gründe. Zum einen bestehen städtische Vorgaben durch das Einzelhandelskonzept bzw. durch den Bebauungsplan und zum anderen glauben wir nicht, dass das Synergiepotential zu den Bestandsmietern positiv ist.